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Originally Posted by Emmaglamour
Dass man, sofern man das übersetzt, natürlich eine entsprechende Adaption anfertigen muss und keine haarkleine Übersetzung, das ist doch klar. Worauf ich eigentlich auch hinauswollte war, vom deutschen Ex-AG direkt eine LoR anzufordern statt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses oder in Ergänzung zum qAZ. Oder eben aus dem qAZ einen LoR zu basteln und den dann mit Bitte um Abnahme dem Ex-AG zu übermitteln.
Was ich aber wirklich interessant finde und vorher nicht wusste, ist Eure "Verpflichtung", die Referenzen als Absicherung in Anspruch zu nehmen.
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Na dann, schoen dass wir das klaeren konnten

- ich glaub, wir haben aneinandervorbeigeschrieben und wollten eh das Gleiche sagen.
VG
T