![]() |
|
|||||||
![]() |
|
|
LinkBack | Thread Tools | Display Modes |
|
||||
|
Ich habe meine Luecke nicht gefuellt, habe auch nicht arbeitssuchend oder so hingeschrieben.
Das sollte denen irgendwie klar sein Ich wuerde nicht explizit schreiben, dass du gerade erst eingewandert bist. Man muss sich das Leben ja nicht unbedingt schwer machen. Manche Leute werden eh denken, dass du einen superschweren deutschen Akzent hast und laden dich deswegen erst gar nicht ein ... und das, obwohl dein Englisch im Resume vielleicht perfekt ist. Wenn du es aber bis zum Interview machst, kann man diese Vorurteile ja schnell ausraeumen Wenn du dich online auf einer Firmenseite bewirbst, wird haeufig nach dem Arbeitsstatus gefragt. Da ist dann ein Drop-down Menue, bei dem du waehlen kannst, ob du 1) erlaubt bist, fuer jeden Arbeitgeber zu arbeiten, 2) nur fuer einen oder 3) nein, ich brauche ein Visum. Viel Glueck!
__________________
"The 2nd Amendment to the U.S. Constitution is evidence that, while the founding fathers were brilliant men, they could have used an editor."
"Repeal the 2nd Amendment." Chicago Tribune. June 27, 2008 To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. |
|
||||
|
ich persoenlich (meine meinung!!!) wuerde keine angaben zu immigrationsstatus machen und wuerde auch hinsichtlich des 1/2 jahres keine angaben machen.
beides sind dinge die im gespraech (wenn es denn dazu kommt) geklaert werden. und 1/2 jahr ohne job ist durchaus vertretbar.
__________________
achtung: dieser beitrag koennte IRONIE enthalten (zu risiken und nebenwirkungen fragen sie den arzt ihres apothekers) |
|
||||
|
Sehe ich auch so.
Meine Luecke geht von Februar 2008 - Juni 2008. Dafuer muss man sich nun wirklich nicht rechtfertigen ...
__________________
"The 2nd Amendment to the U.S. Constitution is evidence that, while the founding fathers were brilliant men, they could have used an editor."
"Repeal the 2nd Amendment." Chicago Tribune. June 27, 2008 To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. |
|
|||
|
Ich finde, das gehört nicht ins Resume.
Die Lücke ist vollkommen belangslos, da ein Resume für jede Bewerbung maßgeschneidert wird und nur die Tätigkeiten reinkommen, die sich auf die interessierende Stelle beziehen. So entstehen zwangsläufig Lücken! Deine Arbeitserlaubnis würde ich im Anschreiben deutlich raushängen lassen, aber nicht ins Resume setzen. Da geht es nur um das Fachliche. |
|
|||
|
Quote:
"Perfect fluency in German, conversational Spanish" usw. Über die halbjährige Lücke würde ich gar nichts erwähnen da dass nicht so tragisch ist. Im Allgemeinen, du sollst nichts im Resume erwähnen, was dich im geringsten benachteiligen kann, und alles drin schreiben, was dich im bestmöglichen Licht zeigt. |
|
|||
|
Kommt drauf an wie "lang" Dein Lebenslauf ist, aber wenn Du 5 oder mehr Jahre Arbeitserfahrung aufzuweisen hast, kannst Du auch einfach die Monate weglassen:
z.B. 2003-2005 Firma A 2005-2008 Firma B Dann wuerde eine Unterbrechnung von ein paar Monaten in 2005 gar nicht mehr offensichtlich erscheinen. |
|
||||
|
Quote:
__________________
achtung: dieser beitrag koennte IRONIE enthalten (zu risiken und nebenwirkungen fragen sie den arzt ihres apothekers) |
|
||||
|
wuerd ich ueberhaupt nicht machen, wozu auch, ausser die suchen explicit nach jemand deutschem
__________________
To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. Garfield To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. |
|
||||
|
Wuerde ich auch nicht hinschreiben.
Denn das alleine kann schon ein Grund sein, dass der AG deine Bewerbung in den Muell schmeisst (obwohl das ja illegal ist, aber wer gibt da schon einen *** drauf ... merkt ja keiner).
__________________
"The 2nd Amendment to the U.S. Constitution is evidence that, while the founding fathers were brilliant men, they could have used an editor."
"Repeal the 2nd Amendment." Chicago Tribune. June 27, 2008 To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. |
|
||||
|
Quote:
Ein Zeitraum ohne Beschaeftigung wird vermutlich als Reisen interpretiert im schlimmsten Fall als ungewollt lange Arbeitslosigkeit. Darueber wird - wenn ueberhaupt - im Interview gesprochen. Gruss... K |
| Sponsored Links |
|
|
|
|||
|
Quote:
Meine erste Arbeit war in der Personalabteilung einer sehr grossen Firma in NY und dort wurden wir über dieses Thema sehr ausdrücklich gewarnt. Und zwar, wenn Personalmanagers Lebensläufe mit solchen Angaben erhalten, sie werfen sie sofort in den Mülleimer. Einfach zu riskant. Bezüglich Immigrantenstatus, die Regeln lauten:
|
|
||||
|
Naja, danach wird schwierig, das geheim zu halten ... man muss ja die GC/EAD praesentieren, und wenn man so ein Dokument sieht, dann weiss jeder sofort Bescheid, welcher Nationalitaet man angehoert.
__________________
"The 2nd Amendment to the U.S. Constitution is evidence that, while the founding fathers were brilliant men, they could have used an editor."
"Repeal the 2nd Amendment." Chicago Tribune. June 27, 2008 To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. |
|
|||
|
Eigentlich nicht korrekt, man muss eine Sozialversicherungsnummer presentieren, nicht unbedingt eine GC.
|
|
||||
|
stimmt, ich habe auch nie einem arbeitgeber meine greencard gezeigt, nur sozialversicherungskarte und driver license.
__________________
To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. Want to read about my life? Sign up at wordpress to read my blog. To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. for instructions! |
|
||||
|
meine letzten zwei arbeitgeber wollten eine kopie meiner gc (ag wechsel in 2001) und eine kopie meines passes (ag wechsel in 2007).
nach meiner erfahrung gehoert das thema nicht in die bewerbungsunterlagen, kann aber im interview erfragt werden und wird nach anstellung offengelegt.
__________________
achtung: dieser beitrag koennte IRONIE enthalten (zu risiken und nebenwirkungen fragen sie den arzt ihres apothekers) |