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Hallo,
ich bin Geschäftsführer einiger zum Teil erfolgreichen Firmen in Österreich und dennoch möchte ich mich selbst in die USA Versetzen. Habe mir bereits einige postings zum Thema Visa durchgelesen und bereits mehrere 100 Euro bei der US Visa Hotline investiert. Kurze Beschreibung und einige Infos die nötig sind um diese Business bzw. Produkt herstellen zu können: Angenommen ich habe nun bereits alle nötigen Vorbereitungen getroffen, einen Businessplan erstellt div. Konten in den USA angelegt sowie die neue US Firma gegründet (Von der es in Österreich bereits ein Bestehendes Unternehmen gibt). Ich gehe vorerst zumindest für das erste Jahr von einem Kleinunternehmen aus wo ich max. 2 Mitarbeiter einstellen werden + selbst mitarbeiten muss (da man Mitarbeiter für diese Tätigkeit erst einschulen muss). Realistisch gehe ich von einem Jahresumsatz min. $80000,- aus, wenn ich auch auf das doppelten oder dreifachen hoffe. Investition ist hierfür bis auf ein kleines Büro oder eine Kleine Produktionsstätte (am besten in Miete) und einige kleine Summen an Werkzeug (max. $3000) dafür erstmal nicht nötig. An laufenden Kosten fallen Materialkosten (Monatlich ca. $1000 je nach Auftragslage) und die Personalkosten an. Nun spricht eigentlich alles für ein E1 Visum, da die Investitionen für das besagte E2 Visum vorerst doch zu klein wären, jedoch ist es so, das zwischen meinem Herkunftsland Österreich und den USA kein weiterer Handel betrieben werden muss oder kann. Ein anderer Weg wäre vielleicht einfach eine Tochterfirma in den USA zu machen und dann als Manager mit dem L Visum einreisen, jedoch weis ich nicht ob das möglich ist, da ich in Österreich Geschäftsführer bin ? Eine weitere Frage stell ich mir: Würde ich die Firma an meinen Bruder oder Vater überschreiben und in Österreich ummelden und mich dann als Manager einstellen lassen (unter der Voraussetzung der min. 6 Monate in dieser Pos. tätig gewesen zu sein) könnte ich dann das L Visum in Anspruch nehmen und in de USA tätig werden ? Freu mich auf eine Antwort ;-) |
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Sorry, meinte das E2, hab es nur verwechselt.. gibt es irgendwo eine Staffel oder Liste wo man nachlesen kann mit welchem Gewerbe man etwa wie viel einbringen muss. Mein Gewerbe wäre Kunststoffverarbeitung bzw. Kunststoffteile Herstellung.
Danke ;-) |
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nunja Maschinen braucht man auf jeden Fall da hast du natürlich völlig recht, jedoch sind das recht kleine Maschinen, Sägen, Bohrer, Fräser usw... da es auch kleine Kunststoffteile sind und würde ich für $10000 Maschinen kaufen könnte ich 30 Mitarbeiter damit ausstatten. Ich mein in Summe kommt da dann natürlich schon was zusammen, wird denn eigentlich Hallen oder Büro Miete sowie die Ausgaben für Lohnkosten der Mitarbeiter auf angerechnet ? Wie sieht es eigentlich mit Steuern in Kalifornien aus, gibt es sowas wie Kleinunternehmer Regelungen ähnlich wie das bei uns hier ist bis zu einer gewissen Einkommensgrenze ist man Steuerbegünstigt ?
Weiters wollte ich noch wissen ob ich mit meiner Vorstrafe das selbe Recht auf das Visum habe als ohne, trägt das dazu bei --> Strafausmass waren 8 Monate auf Bewehrung da ich nicht Vorbelastet war (jedoch nur als Beitragstäter verurteilt wurde) Kurz Erklärung hatte ein paar 100 Euro Noten für eine Bildkollage hergestellt, die in meiner Unwissenheit von einem Freund geklaut und dann in einer Disco umgesetzt wurden. Natürlich bin ich dabei als Beitragstäter ausgestiegen, da ich ja selbst in meiner eigenen Wohnung keine Geldscheine aufhängen darf... ? |
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Ein recht auf ein Visa hat man sowieso nicht und wenn der Konsul bei dir wegen der Vorstrafe oder was auch immer dagegenentscheidet..tja dann haste Pech....
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abgesehen davon das ich nun vorab versuchen werden mit allen Mitteln die Vorstrafe vorzeitig zu tilgen was bei uns hier ja geht (ansonsten würde es genau in einem Jahr ohnehin normal zu tilgen gehen würde die vorzeitige nicht genehmigt werden).. stell ich mir die Frage ob ich beim Konsulat direkt angeben muss, dass ich vorbestraft bin ? Weiss das zufällig jemand genau ob das beim E Visa nachgeprüft wird ?
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Danke Rabiene, 1000 Punkte
genau das war meine Frage. Ist nur fraglich was passiert wenn ich da nein ankreuze, ob das dann weiter nachgeprüft wird. In Threat E2 Schlüsselfertig VOR Visa Erhalt? hab ich gelesen das man Plan und Antrag besser selbst stellen sollte als einen Anwalt damit zu beauftragen. In meinem Fall würde ich es mit einem Anwalt aus den Staaten zusammen anpacken den ich bereits habe. Angenommen er wird von mir bevollmächtigt diese Dokumente für mich zu machen sodass ich dies dann einreichen kann, könnte ich mir vielleicht durch Unwissenheit und schlechter reschersche meines Anwalts die Option mit der Vorstrafe offenhalten. Würde ich im Fall der Fälle wirklich ein Strafregisterauszug vorlegen müssen könnte ich auf dies vielleicht berufen. Weis ja nicht auf welchen Kriterien dies augebaut ist, wenn auf Optik sollte ich keim Problem haben, bin ein eher zierlicher sehr gepflegter Mensch.. könnte mir gut vorstellen das ein 2 meter Riese voll mit tatoos vieleicht danach gefragt wird.. ich würde es in meiner Firma zumindes so machen ;-) |
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Ehrlichkeit waehrt am laengsten... ich werde mein E2 auch vom Anwalt machen lassen also Biz Plan und so... es gibt da genau so viele unterschiedliche Meinungen wie Leute.. Ich habe Tattoos.. wurde aber noch nie gefragt, ob ich Vorstrafen habe bei einem Interview.. aber ich musste, um fuer die Law School aufgenommen zu werden, ankreuzen ob ich schon mal was hatte.. und ja.. du kannst nie wissen, ob die das nicht nachpruefen...
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"When women ask me about heels, I say, try a pair on. If you don't see the magic, stick to Reeboks." ~Manolo Blahnik~ To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. |
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alles klar, ich werde es dann auf jedenfall mit meine Rechtsanwalt klären und mir seinem Ratschlag folgen, er mach das ja doch öfter und kennt da vielleicht ja ein paar tricks wie man auf ehrlichen weg ans Ziel kommt @Muus, da hast du natürlich recht, mit einem sicheren Bauchgefühl lässt sichs dann auch einfacher leben ;-)
THX auf jeden Fall |
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Das hier hab ich dazu im DS-156 Antragsformular gefunden...
"Sind Sie jemals wegen einer strafbaren Handlung oder eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt worden (muss auch beantwortet werden, wenn Sie begnadigt wurden bzw. Ihre Strafe durch Amnestie oder eine ähnliche Rechtshandlung erlassen wurde)? Haben Sie jemals rechtswidrig kontrollierte Substanzen (Drogen) verteilt oder verkauft oder waren Sie als Prostituierte oder Zuhälter tätig?" Antwortmöglichkeit, JA |*NEIN 1. Frage/Antwort Ja ich habe eine strafbare Handlung begangen (wurde dafür aber nicht verhaftet), 2.Frage/Antwort jedoch habe ich nichts mit Drogen oder Prostitution am Hut und denn noch muss ich diese Frage mit Ja beantworten ? LG ;-) |
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RE: so war das auch wieder nicht gemeint mit der größe und tatoos, war mehr darauf bezogen nach welchen Kriterien beim Konsulat ein Vorstrafenregister vorgelegt werden muss, wenn ich dennoch nein ankreuzen würde. Bei der Hotline wurde mir nur gesagt: ob das vor gelegt werden muss oder nicht entscheidet das Konsulat bei Antragstellung nach dem ersten persönlichen Gespräch. Daraus schließe ich, das es wohl nach Optik (Äuserem) entschieden wird...
Aber wie schon gesagt, besser zu seiner Straftat stehen und dafür ein ruhiges Bauchgefühl haben. ;-) |
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ist mir schon klar Muus das es dann so kommt, die Frage war aber was sein würde wenn ich trotz Vorstrafe nein ankreuze (nach dem Motto was niemand weis macht keinen heiss) Blöd steht man dann natürlich da wenn man "nein" ankreuzt und ein Leumundszeugnis vorlegen muss. Die Visa Hotline hat nur gesagt würde man nein Ankreuzen könnte man dennoch nach einem Leumundszeugnis gefragt werden --> meine Frage daher wird jeder danach gefragt oder wird das nach Blasendruck entschieden oder ob man dem Konsular gefällt oder nicht.. *lol* um das nun endlich Aufgeklärt zu haben, will ja nicht als Rassist rüberkommen oder Leute die groß sind oder tatoos haben schlecht machen ;-)
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also.. um das nochmals ganz klar zu sagen... wenn du NEIN ankreuzt, begehtst du Visa Fraud, welches strafbar ist und du wirst, solltest du erwischt werden, vermutlich eine mehrjaehrige Sperre in die USA bekommen. (Dann stehst du nicht nur bloed da, sondern super bloed) ![]() Ich denk mal, dass man immer damit rechnen sollte, dass sie nach einem Leumundzeugnis fragen und daher nochmals... Ehrlichkeit waehrt am laengsten.. denn ich weiss ja nicht, wie du dann deinen Eintrag und dein NEIN erklaeren willst... ![]() Ich wuerde mir gar nicht die Frage stellen, was wie wo.. sondern Ja ankreuzen, Leumundzeugnis mitnehmen und gut ist... dann sehen die, dass du zu deinen Fehlern stehst.. und das genau erklaeren willst.. und dann stehen die Chancen ein Visum zu bekommen sicher besser als wenn du luegst..
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