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@Muus
Zur Verlaengerung, du kannst alle Unterlagen im Land fertig machen und dann zur Botschaft mit der Post schicken. Das wird dann geprueft und wenn Wohlwollen besteht, bekommst du einen erneuten Interviewtermin in der Botschaft. In der Regel sagt man, hat man Interviewtermin ist der Rest fein. Verlaengerst du im Land, geht das nur fuer 2 Jahre, dann must du auf ein Konsulat in der Naehe deines Wohnortes, willst du weitere 5 Jahre, must du wieder nach Dtl.. Die Unterlagen sollten dann die Erfuellung des Businessplanes bei der Erstbeantragung erhalten, die Steuerunterlagen der letzten 3 Jahre, Nachweis ueber gutgehende Geschaefte moeglichst mit Einstellung von Amerikanern ... Bei einem 5 Jahres Visum sind die ersten 2 Jahre erstmal fuer dich selber, da mit spaetestens 3.Jahr auch die Steuern mitgereicht werden sollten, muesste ab dann schon ein Gewinn/gute Geschaefte nachzuweisen sein. Aber mach erst den ersten vor den 2. Schritt und hol dir das E2. Der Rest ist, wie oben geschrieben. Der laengste Aufenthalt am Stueck sind 2 Jahre, dann muss man auf "Kurzurlaub" das Land verlassen, ist wohl auch so gedacht, dass du die Verbindungen zu deinem Heimatland aufrechterhaelst, denn es wird nicht so gern gesehen, wenn du mit dem Visa alle Tueren in Dtl. hinter dir zumachst. Allerdings kannst du ausreisen, wohin du willst, muss dann nicht Dtl. sein. Sind zumindest alles unsere Erfahrungen. |
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Vielleicht hast du ja auch mal davon gehört, dass man nicht unbedingt raus muss und sich ein NEUES Visa besorgen muss, sondern auch in den USA bleibt und dort einfach seinen Status erneuert (so, als würde man das E-Visum erneuern). Der Nachteil dabei ist, sobald man aus den USA ausreist, dass man ohne ein neues E-Visum nicht rein kommt und letztendlich man sowieso zum Konsulat muss. Es soll aber tatsächlich auch Leute geben, die ersteres gemacht haben und die USA nicht verlassen und kein neues Visum benötigen, dementsprechend auch nicht zu irgend einem Konsulat hin müssen. So jetzt viel spass beim Sätze auseinander nehmen...
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und bis nach Israel ist auch ein weiter Weg.. hmmm.. naja. ich habe ja noch viiiiiiiiiiieeeeeeeeeeel Zeit zum Glueck.. aber ist immer gut, sich im Vornherein klar zu sein, auf was man sich einlaesst... Quote:
Erlischt das E Visa wenn man das Land fuer Ferien verlaesst?? Das waere ja der groesste Witz den es gibt.... also ich glaube, da habe ich was von deinem Posting (HOFFENTLICH) missverstanden..
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"When women ask me about heels, I say, try a pair on. If you don't see the magic, stick to Reeboks." ~Manolo Blahnik~ To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. |
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Ja hast du...
Es gibt 2 Möglichkeiten bei der Verlängerung nach z.B. 5 Jahren: Möglichkeit 1: Du schickst deine Unterlagen an das Konsulat im Ausland und lässt dir ein neues E-Visum geben. Dieses kleben Sie dann in den Pass rein und du kannst wie gewohnt Ein- und Ausreisen. Möglichkeit 2: Du verlängerst dein E-Visum bei den Behörden in den USA, musst die gleichen Unterlagen einreichen usw. Du bekommst hier lediglich dein I-94 verlängert und KEIN neues Visum, da ein Visum nur Vertretungen der USA im Ausland ausgeben dürfen, sprich Konsulat. D.h. sobald du dann die USA verlässt, hast du kein neues Visum, um über das E reinzukommen. Du musst daher dann wieder zum Konsulat und dir ein E-Visum ausstellen lassen. Falls du sowieso die USA nicht verlassen willst (Nicht mal zum Urlaub), dann hast du wohl damit keine Probleme. Aber ich habe diesen Fall noch nicht gehabt und rate den Leuten davon ab und lieber das Visum im Konsulat verlängern zu lassen. Comprende? Last edited by Sunseeker; 10-23-2008 at 10:06:15 AM. |
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Der "Kurzurlaub" bezieht sich auf das I-94. Du bekommst zwar das Visum meinetwegen fuer 5 Jahre in den Pass, aber auch gleichzeitig bei der Einreise den Stempel auf den Abschnitt I-94 und d.h. du musst eben aller 2 Jahre kurzfristig das Land verlassen. Das ist beim E2 so, keine Ahnung ob bei anderen auch.
Sunseeker hat zur Verlaengerung bei 2 Jahren alles genau richtig gesagt. Konsulat ist natuerlich falsch in dem Zusammenhang, US Behoerden richtig. Es empfiehlt sich wirklich die Verlaengerung ueber ein Visa zu machen, da man dadurch natuerlich flexible fuer Ein-/Ausreise ist. |
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und ausserdem gibt es fuer KK Kekse hier.... ![]()
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Also ich wuerde jetzt mal darauf bestehen, dass du die 2 Jahres Ausreiseregel einhalten musst, weil ....
wenn du das Visa erneuern willst, musst du auch eine Kopie des gueltigen I-94 vorlegen, solltes du bei einem 5 Jahres Visa nicht aller 2 Jahre ausgereist sein, hast du einen overstay und damit wohl auch keine Visaerneuerung. Verlangt wurde definitiv Passkopie mit Visa und Kopie gueltiges I-94. Somit bleibe ich beim MUSS und nicht bei KANN. |
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.ich hab das Angestellten E und muss nicht ausreisen fuer das 94er.....
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Ist es nicht eine Bedingung/Voraussetzung für ein E2, dass Arbeitsplätze geschaffen werden (oder verwechsele ich da etwas)? Da wird doch eine Vertrauensperson unter Deinen Angestellten sein, die den Laden in Deiner Abwesenheit führen kann. Du musst Dich ja auch nötigenfalls für (hoffentlich niemals eintretende) Krankheitsausfälle Deinerseits personell absichern.
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Nein, ich bin nicht die Signatur. Ich putze hier nur. To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. |
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Ok.. jetzt nochmal eine Zusammenfassung fuer Blonde wie mich.. ![]() Ich muss mein E2 Visa auf der Botschaft in Israel/ Schweiz erneuern... wenn es dann halt ablaeuft (also vorher)... sagen wir, das wird alle 5 Jahre sein... das I-94 (was ich ja bei jedem Flug bekomme) muss ich mind. alle 2 Jahre duch einen kurzen Flug ins Ausland erneuern. Ich versteh das also so, dass ich auch sagen wir in den 5 Jahren mehr als 2 Mal das Land verlassen darf ohne mein E2 zu verlieren. Sprich, das E2 und das I-94 sind unabhaengig von einander zu verlaengern. Darum geht es mir naemlich.. nicht dass ich dann ausreise... und dann wenn ich reinwill heisst es.. sorry, dein E2 gilt nicht mehr. ...
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Um noch einmal ganz kurz auf die 2 Moeglichkeiten zurueck zu kommen.
1. Neues Lokal 2. Bereits bestehendes Business Damit hatten wir auch gerade zu tun. 1. Neues Lokal Du musst eines suchen und es Dir freihalten. Meistens musst Du etwas veraendern. Ergo: fast niemand haelt Dir ein Objekt fuer mehrere Monate frei und wartet dann noch einmal etwas ab bis Du es eingerichtet und investiert hast und ob Du nun das Business Visum bekommst oder nicht. 2. Bereits bestehendes Lokal Da hier fast alles ist was Du brauchst verringert sich die Wartezeit des Vermieters und er ist willig die Bewilligung, unter der Voraussetzung das das Geld auf einem Treuhandkonto liegt, abzuwarten. Persoenlich denke ich auch das Du Dich am Anfang nicht mit der Info Suche ueber die Erweiterung des E2 Visums beschaeftigen solltest sondern Dich auf die Info zum Start stuerzen solltest. LG
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To view links or images in signatures your post count must be 12 or greater. You currently have 0 posts. - Research since 2006 - LLC since July 2008 Pre investing Aug-Oct 2008 - December 22nd 2008, E2 Visa approved at 11:30am - Moved to St Cloud, Minnesota 25th Dec. 2008 |
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Das hatten wir aber bereits versprochen und ich wusste auch dass es 1. und 2. gibt... Und du kannst eben nicht was "freihalten".... wenn du selber was aufmachst.. du MUSST das Mieten und Einrichten BEVOR du ueberhaupt an ein Visum denken kannst!!! Und das ist hier der springende Punkt... was anderes habe ich hier nicht gefragt... aber das wollte ich eben von Leuten, die das gemacht haben, bestaetigt haben. (Da Neueroeffnen ein viel groesseres Risiko birgt als eine Uebernahme) Und ich darf mich sehr wohl auch ueber die Erneuerung des Visa auseinandersetzen..... ich denk halt ein wenig weiter als nur bis |