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  #21 (permalink)  
Old 10-23-2008, 06:49:10 AM
Buckyball's Avatar
Ritterbock macht Bock!
 
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Ohje...

soviel Falschinfos auf einmal...
Ich kann keine Infos sehen die falsch sind, hoechstens das keine klare Linie zwischen dem E-Visum und der Aufenthaltserlaubnis gezogen wurde.
__________________
02/12/2006 Sent application to KCC
08/05/2007 Bignosebird hat Benachrichtigung erhalten CN 16XXX
11/05/2007 Brief nach Kentucky auf den Weg gebracht
14/05/2007, 9:16 a.m. UPS Status - Delivered
09/01/2008 Case Number current
14/01/2008 KCC confirmed interview for March, 10
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29/02/2008 Medical done
10/03/2008 Interview in Frankfurt
12/03/2008 Mr. Postman brought us the letter
31/05/2008 Activation trip // Flight SQ26 to New York
31/05/2008 GC activated
03/06/2008 Applied for SSN
13/06/2008 SSN & Welcome letter in mail
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23/06/2008 Amex global credit card transfer approved
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25/06/2008 USCIS: Card production ordered
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02/07/2008 Got the GC
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07/07/2008 GC/SSN/Credit Card arrived in Germany
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Last edited by Buckyball; 10-23-2008 at 06:51:42 AM.
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  #22 (permalink)  
Old 10-23-2008, 06:56:48 AM
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Originally Posted by Buckyball View Post
Ich kann keine Infos sehen die falsch sind, hoechstens das keine klare Linie zwischen dem E-Visum und der Aufenthaltserlaubnis gezogen wurde.
Das war's wahrscheinlich...da ist ja nun ein himmelweiter Unterschied...
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Gruss aus ATL
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  #23 (permalink)  
Old 10-23-2008, 06:59:28 AM
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Die Verlaengerung, kann ich da alles von den USA aus an die Botschaft in Israel schicken und dann einfach fuers Interview hinreisen?? Oder wie lange dauert das im Allgemeinen?? Ich kann ja den Laden nicht 3 Monate zumachen..
Ob du es unbedingt in Isreal machen musst weiss bestimmt Sunseeker...Canada hat ja auch Botschaft.....aber du kannst alles hinschicken und dir einen Termin holen und zu dem Termin dann einreisen...mit 1 Woche musste aber rechnen...aber ich wuerde mir mal jetzt nicht soviel Gedanken machen was in 5 jahren ist...
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Gruss aus ATL
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  #24 (permalink)  
Old 10-23-2008, 08:00:07 AM
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@Muus
Zur Verlaengerung, du kannst alle Unterlagen im Land fertig machen und dann zur Botschaft mit der Post schicken. Das wird dann geprueft und wenn Wohlwollen besteht, bekommst du einen erneuten Interviewtermin in der Botschaft. In der Regel sagt man, hat man Interviewtermin ist der Rest fein. Verlaengerst du im Land, geht das nur fuer 2 Jahre, dann must du auf ein Konsulat in der Naehe deines Wohnortes, willst du weitere 5 Jahre, must du wieder nach Dtl.. Die Unterlagen sollten dann die Erfuellung des Businessplanes bei der Erstbeantragung erhalten, die Steuerunterlagen der letzten 3 Jahre, Nachweis ueber gutgehende Geschaefte moeglichst mit Einstellung von Amerikanern ...
Bei einem 5 Jahres Visum sind die ersten 2 Jahre erstmal fuer dich selber, da mit spaetestens 3.Jahr auch die Steuern mitgereicht werden sollten, muesste ab dann schon ein Gewinn/gute Geschaefte nachzuweisen sein.
Aber mach erst den ersten vor den 2. Schritt und hol dir das E2. Der Rest ist, wie oben geschrieben. Der laengste Aufenthalt am Stueck sind 2 Jahre, dann muss man auf "Kurzurlaub" das Land verlassen, ist wohl auch so gedacht, dass du die Verbindungen zu deinem Heimatland aufrechterhaelst, denn es wird nicht so gern gesehen, wenn du mit dem Visa alle Tueren in Dtl. hinter dir zumachst. Allerdings kannst du ausreisen, wohin du willst, muss dann nicht Dtl. sein. Sind zumindest alles unsere Erfahrungen.
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  #25 (permalink)  
Old 10-23-2008, 08:53:36 AM
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Originally Posted by rabiene View Post
Auch wenn du dich jetzt wieder aufregst..es ist nicht nur am besten zum Konsulat im Ausland zu gehen...woanders als da geht's eh nicht.....
Nöö..aufregen tue ich mich nicht, aber ist schon klar, dass du wieder in jedem Wort in meinen Sätzen rumstöcherst.

Vielleicht hast du ja auch mal davon gehört, dass man nicht unbedingt raus muss und sich ein NEUES Visa besorgen muss, sondern auch in den USA bleibt und dort einfach seinen Status erneuert (so, als würde man das E-Visum erneuern). Der Nachteil dabei ist, sobald man aus den USA ausreist, dass man ohne ein neues E-Visum nicht rein kommt und letztendlich man sowieso zum Konsulat muss.

Es soll aber tatsächlich auch Leute geben, die ersteres gemacht haben und die USA nicht verlassen und kein neues Visum benötigen, dementsprechend auch nicht zu irgend einem Konsulat hin müssen.

So jetzt viel spass beim Sätze auseinander nehmen...
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  #26 (permalink)  
Old 10-23-2008, 09:18:02 AM
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Originally Posted by SAP View Post
@Muus
Zur Verlaengerung, du kannst alle Unterlagen im Land fertig machen und dann zur Botschaft mit der Post schicken. Das wird dann geprueft und wenn Wohlwollen besteht, bekommst du einen erneuten Interviewtermin in der Botschaft. In der Regel sagt man, hat man Interviewtermin ist der Rest fein. Verlaengerst du im Land, geht das nur fuer 2 Jahre, dann must du auf ein Konsulat in der Naehe deines Wohnortes, willst du weitere 5 Jahre, must du wieder nach Dtl.. Die Unterlagen sollten dann die Erfuellung des Businessplanes bei der Erstbeantragung erhalten, die Steuerunterlagen der letzten 3 Jahre, Nachweis ueber gutgehende Geschaefte moeglichst mit Einstellung von Amerikanern ...
Bei einem 5 Jahres Visum sind die ersten 2 Jahre erstmal fuer dich selber, da mit spaetestens 3.Jahr auch die Steuern mitgereicht werden sollten, muesste ab dann schon ein Gewinn/gute Geschaefte nachzuweisen sein.
Aber mach erst den ersten vor den 2. Schritt und hol dir das E2. Der Rest ist, wie oben geschrieben. Der laengste Aufenthalt am Stueck sind 2 Jahre, dann muss man auf "Kurzurlaub" das Land verlassen, ist wohl auch so gedacht, dass du die Verbindungen zu deinem Heimatland aufrechterhaelst, denn es wird nicht so gern gesehen, wenn du mit dem Visa alle Tueren in Dtl. hinter dir zumachst. Allerdings kannst du ausreisen, wohin du willst, muss dann nicht Dtl. sein. Sind zumindest alles unsere Erfahrungen.
Na ich muesste entweder in die Schweiz oder nach Israel wenn ich die "Tueren" aufhalten will... Da ich aber schon ueber 4 Jahre nicht in der Schweiz gewesen bin... denke ich mal... ist die Tuer eh zu.. und bis nach Israel ist auch ein weiter Weg.. hmmm.. naja. ich habe ja noch viiiiiiiiiiieeeeeeeeeeel Zeit zum Glueck.. aber ist immer gut, sich im Vornherein klar zu sein, auf was man sich einlaesst...

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Originally Posted by Sunseeker View Post
Nöö..aufregen tue ich mich nicht, aber ist schon klar, dass du wieder in jedem Wort in meinen Sätzen rumstöcherst.

Vielleicht hast du ja auch mal davon gehört, dass man nicht unbedingt raus muss und sich ein NEUES Visa besorgen muss, sondern auch in den USA bleibt und dort einfach seinen Status erneuert (so, als würde man das E-Visum erneuern). Der Nachteil dabei ist, sobald man aus den USA ausreist, dass man ohne ein neues E-Visum nicht rein kommt und letztendlich man sowieso zum Konsulat muss.

Es soll aber tatsächlich auch Leute geben, die ersteres gemacht haben und die USA nicht verlassen und kein neues Visum benötigen, dementsprechend auch nicht zu irgend einem Konsulat hin müssen.

So jetzt viel spass beim Sätze auseinander nehmen...
Heisst das, wenn ich die USA verlasse um z.Bsp. in die Ferien zu gehen, ich den ganzen Prozess neu machen muss?? Versteh ich nicht ganz... was bedeutet, "dass man ohne neues E-Visum nicht rein kommt"???

Erlischt das E Visa wenn man das Land fuer Ferien verlaesst?? Das waere ja der groesste Witz den es gibt.... also ich glaube, da habe ich was von deinem Posting (HOFFENTLICH) missverstanden..
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  #27 (permalink)  
Old 10-23-2008, 10:04:05 AM
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Ja hast du...

Es gibt 2 Möglichkeiten bei der Verlängerung nach z.B. 5 Jahren:

Möglichkeit 1:

Du schickst deine Unterlagen an das Konsulat im Ausland und lässt dir ein neues E-Visum geben. Dieses kleben Sie dann in den Pass rein und du kannst wie gewohnt Ein- und Ausreisen.

Möglichkeit 2:
Du verlängerst dein E-Visum bei den Behörden in den USA, musst die gleichen Unterlagen einreichen usw. Du bekommst hier lediglich dein I-94 verlängert und KEIN neues Visum, da ein Visum nur Vertretungen der USA im Ausland ausgeben dürfen, sprich Konsulat.
D.h. sobald du dann die USA verlässt, hast du kein neues Visum, um über das E reinzukommen.
Du musst daher dann wieder zum Konsulat und dir ein E-Visum ausstellen lassen.
Falls du sowieso die USA nicht verlassen willst (Nicht mal zum Urlaub), dann hast du wohl damit keine Probleme. Aber ich habe diesen Fall noch nicht gehabt und rate den Leuten davon ab und lieber das Visum im Konsulat verlängern zu lassen.

Comprende?

Last edited by Sunseeker; 10-23-2008 at 10:06:15 AM.
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  #28 (permalink)  
Old 10-23-2008, 10:11:41 AM
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Verlaengerst du im Land, geht das nur fuer 2 Jahre, dann must du auf ein Konsulat in der Naehe deines Wohnortes
mmmhhh..aber innerhalb der USA gibt es doch kein Konsulat...

Quote:
Aufenthalt am Stueck sind 2 Jahre, dann muss man auf "Kurzurlaub" das Land verlassen, ist wohl auch so gedacht, dass du die Verbindungen zu deinem Heimatland aufrechterhaelst, denn es wird nicht so gern gesehen, wenn du mit dem Visa alle Tueren in Dtl. hinter dir zumachst
Gilt das jetzt nur fuer das Investor E?
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  #29 (permalink)  
Old 10-23-2008, 11:09:10 AM
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Der "Kurzurlaub" bezieht sich auf das I-94. Du bekommst zwar das Visum meinetwegen fuer 5 Jahre in den Pass, aber auch gleichzeitig bei der Einreise den Stempel auf den Abschnitt I-94 und d.h. du musst eben aller 2 Jahre kurzfristig das Land verlassen. Das ist beim E2 so, keine Ahnung ob bei anderen auch.
Sunseeker hat zur Verlaengerung bei 2 Jahren alles genau richtig gesagt. Konsulat ist natuerlich falsch in dem Zusammenhang, US Behoerden richtig.
Es empfiehlt sich wirklich die Verlaengerung ueber ein Visa zu machen, da man dadurch natuerlich flexible fuer Ein-/Ausreise ist.
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  #30 (permalink)  
Old 10-23-2008, 12:19:37 PM
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Der "Kurzurlaub" bezieht sich auf das I-94. Du bekommst zwar das Visum meinetwegen fuer 5 Jahre in den Pass, aber auch gleichzeitig bei der Einreise den Stempel auf den Abschnitt I-94 und d.h. du musst eben aller 2 Jahre kurzfristig das Land verlassen
Muessen muss man doch nicht...koennen kann man...
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  #31 (permalink)  
Old 10-23-2008, 01:11:05 PM
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Kopfschüttel

Und sche***en sche***t man... so eine Korinthekackerei....
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  #32 (permalink)  
Old 10-23-2008, 02:42:19 PM
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Originally Posted by Sunseeker View Post
Kopfschüttel

Und sche***en sche***t man... so eine Korinthekackerei....
hast du eigentlich mal darueber nachgedacht das hier auch welche sind die das alles nicht wissen so wie du,Sap u.a.? Die lesen jetzt nur das sie ausreisen muessen fuer das 94er.... Ich weiss dann auch nicht wieso du dann Buckys Posts auseinander... nimmst wenn es eh alles KK ist....haetteste doch auch stehn lassen koennen so wioe er das gemeint hat....
und ausserdem gibt es fuer KK Kekse hier....
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  #33 (permalink)  
Old 10-23-2008, 03:02:10 PM
SAP SAP is offline
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Also ich wuerde jetzt mal darauf bestehen, dass du die 2 Jahres Ausreiseregel einhalten musst, weil ....
wenn du das Visa erneuern willst, musst du auch eine Kopie des gueltigen I-94 vorlegen, solltes du bei einem 5 Jahres Visa nicht aller 2 Jahre ausgereist sein, hast du einen overstay und damit wohl auch keine Visaerneuerung. Verlangt wurde definitiv Passkopie mit Visa und Kopie gueltiges I-94.
Somit bleibe ich beim MUSS und nicht bei KANN.
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  #34 (permalink)  
Old 10-23-2008, 03:52:09 PM
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Sonda-Schmutzwurst-Biene
 
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Originally Posted by SAP View Post
Also ich wuerde jetzt mal darauf bestehen, dass du die 2 Jahres Ausreiseregel einhalten musst, weil ....
wenn du das Visa erneuern willst, musst du auch eine Kopie des gueltigen I-94 vorlegen, solltes du bei einem 5 Jahres Visa nicht aller 2 Jahre ausgereist sein, hast du einen overstay und damit wohl auch keine Visaerneuerung. Verlangt wurde definitiv Passkopie mit Visa und Kopie gueltiges I-94.
Somit bleibe ich beim MUSS und nicht bei KANN.
Es ging nur um den satz "land verlassen"...mit dem I-539 musst du fuer eine neues 94 das Land nicht verlassen...deshalb hatte ich auch gefragt ob das fuer Investor E gilt....kann ja sein das man als Investor das so machen muss...

.ich hab das Angestellten E und muss nicht ausreisen fuer das 94er.....
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  #35 (permalink)  
Old 10-23-2008, 05:40:16 PM
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Originally Posted by Muus View Post
Nun bekomme ich aber diese Antwort von meiner Anwaeltin... und das verstehe ich nicht...

2. Der Laden muss also schon bestehen und schluesselfertig sein, bevor Sie das Visum beantragen.
[...]

Ich kann doch nicht einen Laden fuer ein Jahr mieten und alles einrichten damit ich dann gleich nach Ankuft SOFORT arbeiten kann (so klingt das ja irgendwie.. )... was passiert denn, wenn ich das Visum NICHT erhalte..?? Dann ist einfach mein ganzes Geld futsch???

[...]

ich werde eine Pet Boutique aufmachen..... Ich mach mir halt auch Sorgen, wenn alles eingerichtet ist.. aber niemand da ist... dass der Laden dann ausgeraeumt ist, wenn ich ankomme...
Zur rechtlichen Situation kann ich nichts sagen, aber zur Begriffsklärung kann ich etwas beitragen. "Schlüsselfertig" bedeutet, dass das Gebäude bezugsfertig ist. Das heißt aber nicht, dass alles bis zur letzten Dekoration fix und fertig eingerichtet ist. Es heißt, dass alle Wände stehen, der Fußboden verlegt und die Tapete geklebt ist und dass quasi morgen Deine Möbel kommen können. Die Einrichtung des Ladens fällt dann durchaus schon in den Bereich der Geschäftsaufnahme (und geht ja auch schnell).

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Originally Posted by Muus View Post
Und wer "huetet" das Geschaeft in der Zeit??
Ist es nicht eine Bedingung/Voraussetzung für ein E2, dass Arbeitsplätze geschaffen werden (oder verwechsele ich da etwas)? Da wird doch eine Vertrauensperson unter Deinen Angestellten sein, die den Laden in Deiner Abwesenheit führen kann. Du musst Dich ja auch nötigenfalls für (hoffentlich niemals eintretende) Krankheitsausfälle Deinerseits personell absichern.
__________________
Nein, ich bin nicht die Signatur. Ich putze hier nur.
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  #36 (permalink)  
Old 10-24-2008, 08:10:30 AM
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Originally Posted by Emmaglamour View Post
Zur rechtlichen Situation kann ich nichts sagen, aber zur Begriffsklärung kann ich etwas beitragen. "Schlüsselfertig" bedeutet, dass das Gebäude bezugsfertig ist. Das heißt aber nicht, dass alles bis zur letzten Dekoration fix und fertig eingerichtet ist. Es heißt, dass alle Wände stehen, der Fußboden verlegt und die Tapete geklebt ist und dass quasi morgen Deine Möbel kommen können. Die Einrichtung des Ladens fällt dann durchaus schon in den Bereich der Geschäftsaufnahme (und geht ja auch schnell).
ja so verstehe ich das auch.. denn sagen wir, ich mache ein Baeckerei auf.. kann ich doch nicht Milch und Eier und Butter kaufen damit ALLES bereit ist.. und dann komm ich 6 Wochen spaeter mit Visa an.. und kann alles wegschmeissen...


Quote:
Originally Posted by Emmaglamour View Post
Ist es nicht eine Bedingung/Voraussetzung für ein E2, dass Arbeitsplätze geschaffen werden (oder verwechsele ich da etwas)? Da wird doch eine Vertrauensperson unter Deinen Angestellten sein, die den Laden in Deiner Abwesenheit führen kann. Du musst Dich ja auch nötigenfalls für (hoffentlich niemals eintretende) Krankheitsausfälle Deinerseits personell absichern.
Du musst schon irgendwann Leute einstellen aber du darfst dir dafuer ein wenig Zeit lassen... du machst ja nicht gleich so viel Gewinn, dass du dir Angestellte leisten kannst... evt hast du auch nur jemanden part time... und ich meinte das "hueten" ja eher, falls ich da Monatelang das Land verlassen muss wegen dem Visa erneuern... aber das muss ich ja wohl nicht.



Ok.. jetzt nochmal eine Zusammenfassung fuer Blonde wie mich..


Ich muss mein E2 Visa auf der Botschaft in Israel/ Schweiz erneuern... wenn es dann halt ablaeuft (also vorher)... sagen wir, das wird alle 5 Jahre sein...

das I-94 (was ich ja bei jedem Flug bekomme) muss ich mind. alle 2 Jahre duch einen kurzen Flug ins Ausland erneuern.

Ich versteh das also so, dass ich auch sagen wir in den 5 Jahren mehr als 2 Mal das Land verlassen darf ohne mein E2 zu verlieren. Sprich, das E2 und das I-94 sind unabhaengig von einander zu verlaengern. Darum geht es mir naemlich.. nicht dass ich dann ausreise... und dann wenn ich reinwill heisst es.. sorry, dein E2 gilt nicht mehr. ...
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  #37 (permalink)  
Old 10-24-2008, 08:36:08 AM
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Ich muss mein E2 Visa auf der Botschaft in Israel/ Schweiz erneuern... wenn es dann halt ablaeuft (also vorher)... sagen wir, das wird alle 5 Jahre sein...
Genauso ist es....

Quote:
das I-94 (was ich ja bei jedem Flug bekomme) muss ich mind. alle 2 Jahre duch einen kurzen Flug ins Ausland erneuern.
Entweder so oder durch I-539 (da ich mal anehme das es fuer E investor/E Angestellten gleich ist....

Quote:
Ich versteh das also so, dass ich auch sagen wir in den 5 Jahren mehr als 2 Mal das Land verlassen darf ohne mein E2 zu verlieren. Sprich, das E2 und das I-94 sind unabhaengig von einander zu verlaengern. Darum geht es mir naemlich.. nicht dass ich dann ausreise... und dann wenn ich reinwill heisst es.. sorry, dein E2 gilt nicht mehr. ...
Du darfs auch jeden Monate ausreisen wenn du magst...dein E bleibt davon unberuehrt....ja die beiden sind unabhaengig von einander...warum die das ueberhaupt so machen..keine Ahnung....
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  #38 (permalink)  
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Originally Posted by rabiene View Post
Du darfs auch jeden Monate ausreisen wenn du magst...dein E bleibt davon unberuehrt....ja die beiden sind unabhaengig von einander...warum die das ueberhaupt so machen..keine Ahnung....
ah ok... das wollte ich wissen... nicht dass ich da jedesmal alles von Vorne anfangen muss... und so alle 5 Jahre mal nach Israel oder in die Schweiz.. ist ja auch nett..
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  #39 (permalink)  
Old 10-31-2008, 05:33:37 PM
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Um noch einmal ganz kurz auf die 2 Moeglichkeiten zurueck zu kommen.
1. Neues Lokal
2. Bereits bestehendes Business

Damit hatten wir auch gerade zu tun.

1. Neues Lokal
Du musst eines suchen und es Dir freihalten.
Meistens musst Du etwas veraendern.
Ergo: fast niemand haelt Dir ein Objekt fuer mehrere Monate frei und wartet dann noch einmal etwas ab bis Du es eingerichtet und investiert hast und ob Du nun das Business Visum bekommst oder nicht.


2. Bereits bestehendes Lokal
Da hier fast alles ist was Du brauchst verringert sich die Wartezeit des Vermieters und er ist willig die Bewilligung, unter der Voraussetzung das das Geld auf einem Treuhandkonto liegt, abzuwarten.


Persoenlich denke ich auch das Du Dich am Anfang nicht mit der Info Suche ueber die Erweiterung des E2 Visums beschaeftigen solltest sondern Dich auf die Info zum Start stuerzen solltest.

LG
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  #40 (permalink)  
Old 11-06-2008, 05:59:13 AM
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Originally Posted by Oelsboeck View Post
Um noch einmal ganz kurz auf die 2 Moeglichkeiten zurueck zu kommen.
1. Neues Lokal
2. Bereits bestehendes Business

Damit hatten wir auch gerade zu tun.

1. Neues Lokal
Du musst eines suchen und es Dir freihalten.
Meistens musst Du etwas veraendern.
Ergo: fast niemand haelt Dir ein Objekt fuer mehrere Monate frei und wartet dann noch einmal etwas ab bis Du es eingerichtet und investiert hast und ob Du nun das Business Visum bekommst oder nicht.


2. Bereits bestehendes Lokal
Da hier fast alles ist was Du brauchst verringert sich die Wartezeit des Vermieters und er ist willig die Bewilligung, unter der Voraussetzung das das Geld auf einem Treuhandkonto liegt, abzuwarten.


Persoenlich denke ich auch das Du Dich am Anfang nicht mit der Info Suche ueber die Erweiterung des E2 Visums beschaeftigen solltest sondern Dich auf die Info zum Start stuerzen solltest.

LG

Das hatten wir aber bereits versprochen und ich wusste auch dass es 1. und 2. gibt...

Und du kannst eben nicht was "freihalten".... wenn du selber was aufmachst.. du MUSST das Mieten und Einrichten BEVOR du ueberhaupt an ein Visum denken kannst!!! Und das ist hier der springende Punkt... was anderes habe ich hier nicht gefragt... aber das wollte ich eben von Leuten, die das gemacht haben, bestaetigt haben. (Da Neueroeffnen ein viel groesseres Risiko birgt als eine Uebernahme)

Und ich darf mich sehr wohl auch ueber die Erneuerung des Visa auseinandersetzen..... ich denk halt ein wenig weiter als nur bis