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  #1 (permalink)  
Old 11-30-2008, 11:09:20 AM
newami's Avatar
USA-Greenhorn
 
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Question Arbeitslos verreisen?

Hallo allee zusammen,
Ich hätte da gern eine frage,ich bin von Berlinnach Schneverdingen gezogen das ist bei Hamburg.Hatte hier ein gut Bezahlten Jobbekommen,meine alte Firma in Berlin war gut leider die Bezahlung nicht.Zu meinen Unglück musste die neu Firma Fahrer wieder entlassen wer zuletzt kommt geht als erster kann man nicht ändern.Was ist mit den Arbeitsamt wenn ich für 2-3 Monate in die U.S.A. will,ein Pass habe ich wie sollte ich mich verhalten?
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  #2 (permalink)  
Old 11-30-2008, 11:13:30 AM
pumpkin's Avatar
USA-Wizard
 
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Originally Posted by newami View Post
Hallo allee zusammen,
Ich hätte da gern eine frage,ich bin von Berlinnach Schneverdingen gezogen das ist bei Hamburg.Hatte hier ein gut Bezahlten Jobbekommen,meine alte Firma in Berlin war gut leider die Bezahlung nicht.Zu meinen Unglück musste die neu Firma Fahrer wieder entlassen wer zuletzt kommt geht als erster kann man nicht ändern.Was ist mit den Arbeitsamt wenn ich für 2-3 Monate in die U.S.A. will,ein Pass habe ich wie sollte ich mich verhalten?
Wenn Du arbeitslos bist und Geld vom Arbeitsamt moechtest kannst Du nicht verreisen da Du erreichbar sein musst.
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The highest patriotism is not a blind acceptance of official policy, but a love of one's country deep enough to call her to a higher standard.
George McGovern

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  #3 (permalink)  
Old 11-30-2008, 11:16:47 AM
ThatRuffcutt'sWoman's Avatar
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Ich hab das mal abgetrennt und einen entsprechenden Titel gegeben.
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Es heißt "in den USA, nicht in der USA" - und man bemüht sich um ein einziges Visum, nicht mehrere Visa.


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03 MAY 07 - wedding in Mannheim
15 MAY 07 - I-130 in FRA
03 SEP 07 - hubby PCSed to Ft. Stewart
21 SEP 07 - Pack 3
29 OCT 07 - 23 DEC 08 Iraq
13 FEB 08 - faxed checklist
15 APR 08 - 04 MAY 08 RnR
30 JUL 08 - Pack 4
20 AUG 08 - Medical in FRA
26 AUG 08 - Interview in FRA
01 SEP 08 - visa in mail
05 DEC 08 - die Movers kommen, ich bin heimatlos
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10 DEC 08 - FRA-ORD-SAV
17 DEC 08 - applied for SSN and signed the lease for our new home
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Old 11-30-2008, 11:18:31 AM
AndreasS's Avatar
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Ich glaube man kann beim Arbeitsamt "Urlaub" beantragen, aber ich denke nicht, dass man 2-3 Monate Urlaub bewilligt bekommt.
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  #5 (permalink)  
Old 11-30-2008, 11:20:13 AM
ThatRuffcutt'sWoman's Avatar
Moderator
 
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Originally Posted by AndreasS View Post
Ich glaube man kann beim Arbeitsamt "Urlaub" beantragen, aber ich denke nicht, dass man 2-3 Monate Urlaub bewilligt bekommt.
Da stimme ich zu. Soweit ich weiß, bekommt so viele Urlaubstage zugestanden, wie man laut Bundesurlaubsgesetz und Alter in einem Beschäftigungsverhältnis auch hätte.
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  #6 (permalink)  
Old 11-30-2008, 11:27:13 AM
pumpkin's Avatar
USA-Wizard
 
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Druckansicht Arbeitslos und Urlaub - www.arbeitsagentur.de
Kann man alles nachlesen, hier ein Auszug:
Quote:
Nur wenn während der Urlaubszeit keine Aktivitäten der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung geplant sind, besteht die Möglichkeit, bis zu drei Wochen im Kalenderjahr – unter Fortzahlung der Leistung – in „Urlaub“ zu fahren. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich kein Urlaub möglich, da in dieser Zeit die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am größten sind. Hier kann die Agentur nur in begründeten Ausnahmefällen zustimmen. Erfährt die Agentur für Arbeit nachträglich von einem nicht genehmigten Urlaub, so muss nicht nur das überwiesene Geld zurückgezahlt, sondern auch mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Strafanzeige gerechnet werden.
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  #7 (permalink)  
Old 11-30-2008, 11:29:11 AM
pumpkin's Avatar
USA-Wizard
 
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Das angesprochene Merkblatt aus dem Artikel:
Quote:
Presse Info 039/2008 vom 02.07.2008
Die Ferienstimmung macht auch vor dem Arbeitsmarkt nicht halt. Arbeitslose, die eine Urlaubsreise planen, müssen sich jedoch bei den Arbeitsvermittlern abmelden. Ein Anruf spätestens eine Woche vor Reiseantritt unter Tel. 01801 – 555 111* reicht zur Abklärung aus. Mitwirkungspflicht bei Urlaubsplanung beachten

Für Arbeitslose steht die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz im Vordergrund. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müssen Empfänger des Arbeitslosengeldes daher geplante Abwesenheiten vom Wohnort mit der Arbeitsagentur abstimmen. Spätestens eine Woche vor Reiseantritt kann dies telefonisch unter 01801 – 555 111* oder persönlich bei der Agentur für Arbeit, Grimsbystr.1 in Bremerhaven erfolgen.

Wenn während der gewünschten Urlaubszeit keine Aktivitäten der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung geplant sind, besteht die Möglichkeit, bis zu drei Wochen im Kalenderjahr – unter Fortzahlung der Leistung – Ferien zu machen. Antragsteller oder Bezieher von Arbeitslosengeld müssen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit ständig zur Verfügung stehen, also für die Arbeitsagentur an jedem Werktag erreichbar sein. Ein bei der Post gestellter Nachsendeantrag reicht hierfür nicht aus.

In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich kein Urlaub möglich, da in dieser Zeit die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am größten sind. Hier kann die Agentur nur in begründeten Ausnahmefällen einer Ortsabwesenheit zustimmen.

Erfährt die Agentur für Arbeit nachträglich von einem nicht genehmigten Urlaub, so muss nicht nur das überwiesene Geld zurückgezahlt, sondern auch mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Strafanzeige gerechnet werden. (*: Festnetz 3,9ct/Min; Mobilfunkpreise abweichend)

Tipp: Finanzielle Nachteile und die daraus resultierenden Folgen können vermieden werden, wenn das Merkblatt 1 – das jedem Kunden bei der Arbeitslosmeldung ausgehändigt wird – aufmerksam durchgelesen wird. Das Merkblatt ist auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de(Stichwortsuche: Merkblatt 1, Mitwirkungspflichten) oder über diesen Link.
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George McGovern

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  #8 (permalink)  
Old 11-30-2008, 12:40:45 PM
Departed - voluntarily ...
 
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Du kannst ja danach einreichen, wenn du wieder nach Deutschland kommst. Sprich in die USA gehen, kein Arbeitslosengeld beziehen und dann nach Ankunft einreichen.
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  #9 (permalink)  
Old 11-30-2008, 01:13:54 PM
USA-Profi
 
Join Date: May 2008
Location: Milwaukee
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Originally Posted by Inge_je View Post
Du kannst ja danach einreichen, wenn du wieder nach Deutschland kommst. Sprich in die USA gehen, kein Arbeitslosengeld beziehen und dann nach Ankunft einreichen.
Err...nein, dann kriegt er eine Sperre.
Man muss sich eine bestimmte Zeit (3 Montae?) *vor* Beginn der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden. Kann man dies nicht, weil die Kündigung weniger als 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit ausgesprochen wurde, muss man sich innerhalb von 3 (Werk?)tagen arbeitslos melden.

Vieleicht könnte er sich drei Monate vor seiner Rückkehr aus den USA arbeitslos meden....

Aber mal ganz davon abgesehen:
Je länger man arbeitslos ist, desto schwerer wird es, eine Stelle zu finden.

Wenn dann beim Vorstellungsgespräch gefragt wird:
"Was haben sie in den letzten 2 Monaten getan?", was will der TS dann antworten?
Und ausserdem:
Wie ist das mit den augenblicklichen Bewerbungen? Ich meine, man kann schlecht sagen, "Ich suche eine Stelle ab dem 01.März 2009, vorher bin ich zwei Monate nicht erreichbar".

Ich würde daher von einem längeren US-Aufenthalt abraten.

Ich hatte mich während meiner Arbeitslosigkeit 2006/2007 einmal beim Arbeitsamt für 3 Tage abgemeldet (Vorstellungsgespräch am Montag in Lübeck, am Dienstag in London und Rückreise am Mittwoch), einmal ohne Genehmigung des Arbeitsamtes ein langes Wochenende in Dublin (Ankunft und Vorstellungsgespräch am Freitag, Rückflug am Sonntag).

Gruß
Roland

Edit: Wie wäre es, einfach das Arbeitsamt zu fragen?

Last edited by RolandRahn; 11-30-2008 at 01:16:47 PM.
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  #10 (permalink)  
Old 11-30-2008, 01:24:42 PM
USA-Profi
 
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Originally Posted by newami View Post
Was ist mit den Arbeitsamt wenn ich für 2-3 Monate in die U.S.A. will,ein Pass habe ich wie sollte ich mich verhalten?
Noch was anderes...ist das ein US-Pass? Und willst du für 2-3 Monate in die USA, um dir hier eine Stelle zu suchen? Dann gibt es (glaube ich) eine Möglichkeit, für die Zeit der Stellensuche iim AUsland das deutsche ALG I ausbezahlt zu bekommen .... again, frage besser das Arbeitsamt (Neusprech: Die Bundesagentur für Arbeit).

Wenn du nur einen deutschen Pass hast, wie willst du dann in die USA reisen? Visa Waiver KANN für bis zu 90 Tage genehmigt werden, aber wenn Du am POE erklärst, dass du arbeitslos bist und mal eben für 3 Monate in die USA willst, könnte es Probleme geben....

Gruß
Roland
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  #11 (permalink)  
Old 11-30-2008, 11:52:08 PM
newami's Avatar
USA-Greenhorn
 
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Hello Roland,

Ja Roland es ist ein U.S.Pass und ich, habe auch die Social Security.es geht daher auch um Arbeit zu suchen und mein Englisch zu verbessern.Ich habe mich bei mehrer Firmen beworben da waren ein paar die sagen mir doch,ich sei über Qualifizert was soll man da zu noch sagen.Ich bin Tiefbaufacharbeiter und Berufkraftfahrer und das druch Weiter Bildung ich habe immer daran gearbeitet gut in mein Beruf zu sein. Ich frage mich dann schon,die Firmen suchen gute Facharbeiter und man bekomm so eine antwort.Da sagt man sich doch suche ich wo anders, seit den 13.11.08 bin ich ohne Arbeit das ist noch nicht lang.Im Januar werde ich 50 Jahr alt und ich habe nicht vor lang ohn Arbeit zu sein,wenn nicht hier dann wo anders.
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  #12 (permalink)  
Old 12-01-2008, 01:24:19 AM
Sunshinelady's Avatar
USA-Freund
 
Join Date: Nov 2008
Location: Phx, AZ
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newami,
wenn Du eine Job in Amerika willst. Dann guck rein CareerBuilder.com Jobs - The Largest Job Search, Employment & Careers Site Das ist gut website. Aber Du willst ehrlich bei Arbeitsamt sagen, dass Du 2-3 Monate in Amerika bleibst. Ein Freund von mir hat mir erzaehlen, es empfiehlt nicht an der Arbeitsamt bescheid sagen. Er war mit seiner Frau fuer 7 Woche lange durch in den USA gereist. seiner Mutter passt gut auf den Brief vom Arbeitsamt auf. Bisherige nicht passieren! Die beiden haben glueck gehabt.
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  #13 (permalink)  
Old 12-01-2008, 05:01:41 PM
schaanel's Avatar
USA-Greenhorn
 
Join Date: Mar 2007
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Herzlich Willkommen!
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  #14 (permalink)  
Old 12-01-2008, 07:19:13 PM
Ezri's Avatar
USA-Genius
 
Join Date: Apr 2007
Location: Wängi - Schweiz
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Originally Posted by Sunshinelady View Post
Aber Du willst ehrlich bei Arbeitsamt sagen, dass Du 2-3 Monate in Amerika bleibst. Ein Freund von mir hat mir erzaehlen, es empfiehlt nicht an der Arbeitsamt bescheid sagen. Er war mit seiner Frau fuer 7 Woche lange durch in den USA gereist. seiner Mutter passt gut auf den Brief vom Arbeitsamt auf. Bisherige nicht passieren! Die beiden haben glueck gehabt.

Dieser Rat ist illegal, denn unterläßt man die Mitteilung, daß man so und so lange der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht, erschleicht man sich unberechtigter Weise Leistungen (Geld).
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  #15 (permalink)  
Old 12-01-2008, 07:24:30 PM
CWR2005's Avatar
Moderator
 
Join Date: Jul 2005
Location: Alaska
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Na ja, der Rat war ja eher, dass man es angeben solle:

Quote:
Originally Posted by Sunshinelady View Post
Aber Du willst ehrlich bei Arbeitsamt sagen, dass Du 2-3 Monate in Amerika bleibst.
Trotzdem solltest Du bitte solche "Erfahrungsgeschichten" wie die Deines Freundes nicht mehr im Forum posten, damit es nicht als "Aufruf zur Nachahmung" missverstanden werden kann, ja?

Danke + Gruss,
CW
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Great spirits have always encountered violent opposition from mediocre minds.
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(A. Einstein)
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  #16 (permalink)  
Old 12-01-2008, 08:08:11 PM
USA-Profi
 
Join Date: May 2008
Location: Milwaukee
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Sorry, ich fürchte, das ich Unsinn gepostet habe.

Ich habe mal eine Schnellsuche durchgeführt:

Das mit dem Bezug von Arbeitslosengeld im Ausland scheint nur für die EU zu gelten.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...gung-E-303.pdf

Ansonsten würde ich an deiner Stelle legal bleiben und dem Arbeitsamt offen sagen, dass du in den USA Arbeit suchen willst. Ausserdem, vieleicht geht ja doch irgendwas in der Richtung etwas legal auszahlen zu lassen, während man auf Arbeitsplatzsuche ist....

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass du in den USA wesentlich bessere Chancen als in D hast. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie das mit DL für Berufskraftfahrer aussieht....

Und lass dich bitte von ein paar Misserfolgen beo der Stellensuche von D aus nicht beunruhigen. Ich hatte mich auch zunächst von D aus beworben und wurde ignoriert. Als ich dann im März für kanpp 2 Wochen "vor Ort" war, hatte ich sofort drei Bewerbungsgespräche organisieren können.

Viel Glück und Gruß,
Roland

PS: Wie sieht es mit deinen Steuererklärungen in den USA aus?
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  #17 (permalink)  
Old 12-01-2008, 11:50:23 PM
Allie's Avatar
USA-Profi
 
Join Date: Jul 2007
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Als Trucker solltest Du in den USA immer was finden. Ich denke, auch wenn die wirtschaftliche Situation derzeit nicht rosig ist, die Speditionen stellen mehr oder weniger immer ein. Du wirst vermutlich jedoch das Training durchlaufen müssen, um Deine CDL zu erhalten und dafür benötigst Du sicherlich einen Wohnsitz in den USA. Hast Du Verwandschaft drüben?

[quote=RolandRahn;6874848]

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass du in den USA wesentlich bessere Chancen als in D hast. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie das mit DL für Berufskraftfahrer aussieht....

Viel Glück und Gruß,
Roland
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6/18/08 Amelie Rose is born
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K1 Timeline:
07/17/08 Petition 129 sent in - auf geht´s
08/07/08 NOA1
12/05/08 NOA2
12/31/08 Pack3 erhalten
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  #18 (permalink)  
Old 12-02-2008, 12:16:34 AM
newami's Avatar
USA-Greenhorn
 
Join Date: Feb 2008
Location: zur Zeit noch in Berlin
Posts: 7
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Danke Roland,

für die Internet- Seite, ja es zählt nuer für die EU.
Bis heute noch kein Bescheid,wie lange bist du den schon in der
U.S.A.? Mein Englisch muss ich auch noch verbessern ich habe ja nu zeit.
Mein Glück ist ja das ich den Pass habe, viele andere müssen lange darauf
warten um nur ein vieser zu bekommen. Dachte schon daran gebe eine Anzeige auf netter Deutscher-Mann,mit U.S.-Pass sucht nette U.S.- Frau zum Heiraten See you












Quote:
Originally Posted by RolandRahn View Post
Sorry, ich fürchte, das ich Unsinn gepostet habe.

Ich habe mal eine Schnellsuche durchgeführt:

Das mit dem Bezug von Arbeitslosengeld im Ausland scheint nur für die EU zu gelten.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...gung-E-303.pdf

Ansonsten würde ich an deiner Stelle legal bleiben und dem Arbeitsamt offen sagen, dass du in den USA Arbeit suchen willst. Ausserdem, vieleicht geht ja doch irgendwas in der Richtung etwas legal auszahlen zu lassen, während man auf Arbeitsplatzsuche ist....

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass du in den USA wesentlich bessere Chancen als in D hast. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie das mit DL für Berufskraftfahrer aussieht....

Und lass dich bitte von ein paar Misserfolgen beo der Stellensuche von D aus nicht beunruhigen. Ich hatte mich auch zunächst von D aus beworben und wurde ignoriert. Als ich dann im März für kanpp 2 Wochen "vor Ort" war, hatte ich sofort drei Bewerbungsgespräche organisieren können.

Viel Glück und Gruß,
Roland

PS: Wie sieht es mit deinen Steuererklärungen in den USA aus?
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  #19 (permalink)  
Old 12-02-2008, 01:17:30 PM
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Herzlich willkommen erstmal.
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Die Kunst ist einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wurde.
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  #20 (permalink)  
Old 12-02-2008, 06:54:44 PM
USA-Profi
 
Join Date: May 2008
Location: Milwaukee
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Quote:
Originally Posted by newami View Post
Bis heute noch kein Bescheid,wie lange bist du den schon in der
U.S.A.?
Erst seit Mai diesen Jahres, fühle mich aber Pudelwohl (agesehen von der Tatsache, dass mein Parkplatz im Augenblick von einem roten Pontiac blockiert wird ).

Hatte allerdings eine ziemlich leichte Einwanderung mit Greencard, Jobangebot und einem Kollegen, bei dem ich in den ersten Tagen im Gästezimmer wohnen konnte.

Was dein Englisch anbelangt:
Hst du eine DVD-Sammlung? Dann siehe dir einfach mal alle Filme im englischen Original an - das hilft (hat zumindest bei mir ganz gut gewirkt).

Ansonsten viel Glück,

Roland
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